Der Weg zum rechtlichen Betreuer
Eine rechtliche Betreuung kann
- ehrenamtlich durch Angehörige, Nachbarn, Bekannte usw. geführt werden.
- durch Vereinsbetreuer hauptamtlich geführt werden.
- durch Berufsbetreuer berufsmäßig geführt werden.
Die Betreuerauswahl durch das Betreuungsgericht
Bei der Betreuerauswahl werden unter Beachtung persönlicher Bindungen oder möglicher Interessenskonflikte die Wünsche des Betroffenen berücksichtigt. Zuständig ist das Betreuungsgericht des Gerichtsbezirks, in dem sich der Betroffene gewöhnlich aufhält. Das Betreuungsgericht leitet den Antrag auf Überprüfung, ob und inwiefern eine rechtliche Betreuung notwendig ist, weiter
- an das Gesundheitsamt zur Erstellung eines fachärztlichen Gutachtens.
- an die Betreuungsbehörde zur Erstellung eines Berichts und Ermittlung eines Betreuervorschlags.
In einem abschließenden Anhörungstermin mit dem Betroffenen stellt der Betreuungsrichter fest,
- ob die Voraussetzungen zur Anordnung einer rechtlichen Betreuung gegeben sind.
- in welchen Aufgabenkreisen die rechtliche Betreuung anzuordnen ist.
- wie lange die rechtliche Betreuung angeordnet ist bzw. wieder überprüft wird.
- ob die rechtliche Betreuung berufsmäßig oder ehrenamtlich geführt wird.